Teilungsversteigerung bei einer Scheidung

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Teilungsversteigerung bei einer Scheidung

Teilungsversteigerungen kommen sehr häufig im Rahmen von Ehescheidungen vor. Dabei gehört das Grundstück üblicherweise den beiden ehemaligen Ehepartnern in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte. Die Eintragung im Grundbuchlautet dabei dann in etwa:

„Ehepartner 1 und Ehepartner 2 zu je 1/2“

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – keine Einigkeit

Vielfach können sich die ehemaligen Partner dann nicht darüber einig werden, ob das vorher gemeinsame Familienheimverkauft werden muss/soll oder ob einer es übernehmen kann/soll und den anderen auszahlen soll. Und selbst wenn man sich darüber einig ist, dass einer es übernehmen soll, so herrscht womöglich Streit darüber, wer von beiden dies ist.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – Höhe des Ausgleichsbetrags streitig

Auch dann, wenn die grundsätzliche Einigkeit besteht, dass der eine es gegen eine Zahlung an den anderen übernehmen soll, besteht in den meisten Fällen dann jedoch keine Einigkeit hinsichtlich der angemessenen Höhe dieser Zahlung.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – wirtschaftliche Notwendigkeit

Oftmals ergeben sich im Rahmen einer Scheidung sowieso eine ganze Reihe von wirtschaftlichen Problemen. Aus steuerlichen Gründen sinkt das Gesamteinkommen der ehemaligen Familie/Partner. Gleichzeitig steigen jedoch die Kosten, da nicht mehr nur ein Haushalt sondern nunmehr deren zwei zu bestreiten sind. Dies kann dazu führen, dass das ehemalige Familienheim nicht mehrgehalten werden kann. Manchmal verschließt sich jedoch mindestens einer der Partner der Einsicht in diese Notwendigkeit.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – Emotionen

Hinzu kommen eine ganze Reihe von gefühlsmäßigen Aspekten. Bei einer Scheidung geht es ja nicht immer so ganz emotionslos zu. Beide Partner stehen vor der neuen Erkenntnis, dass der bislang angedachte Lebensplan sich nicht so wie gedacht verwirklichen lassen wird. Die neue Situation macht naturgemäß Angst. Niemand steht gern vor dem Ungewissen. Dann hält man doch gern an liebgewordenem Gewohnten fest, und wenn es nur die vertraute Umgebung des bisherigen Familienheims ist.

Natürlich muss mit der Auflösung der Ehegemeinschaft nicht zwangsläufig auch die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft einhergehen. Wenn sich die Ex-Ehepartnernach wie vor gut verstehen und auch noch über wichtige Dinge sachlich miteinander reden können, so besteht hier in der Tat nicht unbedingt die zwingende Notwendigkeit. Es könnte einer von beiden wohnen bleiben und an den anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen – womöglich zu verrechnen mit Unterhaltsforderungen und/oder zutragenden Kosten/Lasten des Grundstücks.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – Gemeinschaft nicht mehr funktionsfähig

In den meisten Fällen ist dieser Weg jedoch nicht wirklich gangbar. Meistens ist das Vertrauensverhältnis zwischen den ehemaligen Partnern grundlegend zerstört. Und dann ist es keine sehr gute Idee, wenn man einmal von Tisch und Bett getrennt ist, gleichwohl noch gemeinsames Vermögen einvernehmlich verwalten zu müssen.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung – Angebot des Gesetzgebers

Wenn es eben mal so ist, dass sich die beiden Ex-Partner aus eigener Kraft nicht einig werden können, so stellt die Teilungsversteigerung das Angebot des Gesetzgebers dar, hier eine Lösung zu finden, nämlich „wie zwei auseinander kommen können, die es ansonsten nicht könnten“. Und dann ist die Einleitung einer Teilungsversteigerung womöglich ein durchaus vernünftiger Schritt.

Im Kontext der Teilungsversteigerung bieten wir hier unsere Hilfe an. Zunächst einmal lernen Sie hier, wie eine Teilungsversteigerung überhaupt vor sich geht und was dabei zu beachten ist. Bitte sehen Sie dazu: Ablauf einer Teilungsversteigerung /Teilungsversteigerungsverfahren.

Darüber hinaus können wir Ihnen mit unserem speziellen know-how  helfen. Bitte sehen Sie dazu unser Beratungsangebot zur Teilungsversteigerung.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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