Anwalt für die Teilungsversteigerung

Anwalt für die Teilungsversteigerung. Falls dies die erste Seite ist, auf die eine Suchmaschine Sie geleitet hat, dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net

Anwalt für die Teilungsversteigerung – kann er Ihnen helfen?

Rechnen Sie doch einmal selbst:

In Deutschland gibt es ca. 140.000 Rechtsanwälte (genau kennen wir die Zahl auch nicht). Und es gibt zwar ca. 80.000 Zwangsversteigerungen pro Jahr, darunter sind aber nur ca. 2500 Teilungsversteigerungen pro Jahr. Das heißt mit anderen Worten, dass jeder Rechtsanwalt im Schnitt alle 56 Jahre eine Teilungsversteigerung bearbeitet. Oder eben in seinem aktiven Leben nie. Daraus können Sie ableiten, wie es um die Erfahrung der Anwälte mit Teilungsversteigerungen bestellt sein wird. In der Regel wird ein Anwalt also keinerlei Erfahrung mit einer Teilungsversteigerung haben.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – nicht genügend Erfahrung

Ein guter Anwalt wird sich vermutlich mit diesem für ihn völlig neuen Gebiet nicht ausreichend befassen können. Dazu hat er dann gar keine Zeit. Selbst wenn er Ihr Mandat also annimmt (was er dann eigentlich nach seinem Standesrecht nicht tun sollte *), aber vermutlich trotzdem tun wird), wird er Ihnen vermutlich keine große Hilfe sein können -selbst wenn er sich redlich Mühe gibt.

*) „3.1.3. Der Rechtsanwalt hat ein Mandat abzulehnen, wenn er weiß oder wissen muss, dass es ihm an den erforderlichen Kenntnissen fehlt, es sei denn, er arbeitet mit einem Rechtsanwalt zusammen, der diese Kenntnisse besitzt.“ (aus Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union)

Anwalt für die Teilungsversteigerung – kann Ihnen ggf. im Termin helfen

Damit wollen wir nun keineswegs alle Anwälte verteufeln. Wenn Sie schon einen Anwalt haben sollten, so raten wir Ihnen sogar dazu, es dabei zu belassen. Dies aus zwei Gründen:
1. Seine Gebühren sind wahrscheinlich sowieso schon weitgehend angefallen, dann kann er auch seinen Job genau so gut weitermachen.
2 .Er kann Ihnen auf jeden Fall insoweit hilfreich sein, als er wahrscheinlich als nicht Betroffener einen kühlen Kopf behält. Dann kann er Sie  bei dem Versteigerungstermin unterstützen. Nämlich dann, wenn Sie vor lauter Aufregung überhaupt nicht mehr klar denken können.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – seien Sie Ihrem Anwalt nicht böse, wenn er keine Erfahrung hat

Sie sollten Ihrem Anwalt auch nicht böse sein, wenn er Ihnen von den Möglichkeiten, die sich Ihnen eröffnen, und die wir Ihnen hier angerissen haben, bislang noch nichts gesagt haben sollte. Ihr Anwalt wird sich vermutlich nach besten Kräften darum bemühen, Sie so gut er es kann zu beraten. Nur hat er womöglich eben nicht die Erfahrung, alle Möglichkeiten zu kennen, die das Zwangsversteigerungsrecht so bietet.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – Zusammenarbeit mit unseren Experten möglich

Übrigens können unsere Experten auch mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten – so kann das durchaus ganz gedeihlich werden. Unsere Experten werden nämlich nicht zu Ihrem Versteigerungstermin nach Deutschland anreisen. Sondern sie werden Ihnen die Beratung – soweit von Ihnen gewünscht – in schriftlicher oder telefonischer Form zukommen lassen.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – Suche schwierig

Wenn Sie nun noch einen Anwalt suchen sollten, so stehen Sie allerdings vor einer nicht ganz leichten Aufgabe. Es gibt natürlich Anwälte, die auf dem Gebiet der Teilungsversteigerung einige Erfahrung haben. Das sind aber kaum mehr, als man an den Fingern einer Hand abzählen kann. Zu nennen wäre hier z.B. die Sozietät Breiholdt & Breiholdt in Hamburg oder die Kanzlei Dr. Kogel aus Aachen.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – werbende Aussagen nicht unbedingt vertrauenswürdig

Es gibt aber auch Anwälte, die für sich werben und von sich behaupten, über Erfahrung speziell auf dem Gebiet der Teilungsversteigerung zu verfügen. Nur können Sie leider nicht unbedingt auf diese Selbst-Aussage dieser Anwälte vertrauen.

Es gibt z.B. einen Anwalt in Frankfurt, der eben dies von sich behauptet, der aber gleichzeitig auf seiner Internetseite die völlige Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts offenbart, indem er die Grenze des § 74a ZVG für den Antrag auf Versagung des Zuschlags bei 75% des Verkehrswerts ansetzt (richtig sind 70%). Übrigens taucht der von ihm ins Internet gestellte Text noch wörtlich auf verschiedenen anderen Internetseiten auf – entweder hat er dort abgeschrieben oder andere haben von ihm abgeschrieben. Wir wollen Ihnen seinen Namen an dieser Stelle nicht nennen. Sie werden es schon selbst herausfinden.

Ebenso gibt es in Köln einen Anwalt, der ebenfalls von sich behauptet, Experte auf dem Gebiet der Teilungsversteigerung zu sein. Er lässt jedoch verlauten, in der Teilungsversteigerung hätten die Alteigentümer keine Möglichkeit, die Regelung des § 74a ZVG für sich in Anspruch zu nehmen – was leider völlig falsch ist. Auch seinen Namen nennen wir Ihnen wohl besser nicht.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – Nachteil Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Daneben haben die Anwälte aus Deutschland leider alle ein Manko: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (früher Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Dieses schreibt Ihnen (in Verbindung mit ihrem Standesrecht) vor, ihre Gebühren unabhängig von dem erzielten Erfolg zu erheben. Das bedeutet, er bekommt die gleichen Gebühren unabhängig davon, ob seine Beratung  irgendeinen Nutzen für Sie hat oder nicht. Der Leistungsanreiz für den Anwalt, Sie möglichst optimal zu beraten, ist also nicht sonderlich ausgeprägt.

Anwalt für die Teilungsversteigerung – nicht nötig, da kein Anwaltszwang

Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, sich im Rahmen des Teilungsversteigerungsverfahrens eines Anwalts zu bedienen. Der Anwaltszwang gemäß § 78 ZPO (Zivilprozessordnung) setzt erst bei landgerichtlichen Verfahren ein. Die Teilungsversteigerung ist jedoch ein Verfahren am Amtsgericht. Sie können sich dort also durchaus auch selbst vertreten.

Wir raten deshalb davon ab, für die Teilungsversteigerung einen Anwalt zu beauftragen.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

5 Gedanken zu „Anwalt für die Teilungsversteigerung“

  1. Hallo, guten Tag,
    ich lese mit Interesse ihre Vorschläge für eine Teilungsversteigerung.
    Ich lebe seit 2012 in Südafrika und habe noch ein Haus zusammen mit meinem EX Mann in Deutschland, in dem er mit seiner neuen Frau seit
    7 Jahren mietfrei wohnt. All die Jahre gab es mehrere Versprechungen mich auszubezahlen. Nun meine ich, es war genug Geduld von meiner Seite.
    Wie kann ich aber von hier, Südafrika, eine Teilungsversteigerung in die Wege leiten? Das Haus befindet sich im Raum Peine, welcher Anwalt besitzt
    dort die entsprechend Erfahrung ? Können Sie mir da weiterhelfen?
    Herzlichen Dank und liebe Grüsse aus Südafrika
    Ritap

    1. Sehr geehrte Frau Habenicht,

      Sie brauchen nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt, auch dann nicht, wenn Sie in Südafrika sind. Wenn Sie aber gern einen Anwalt beauftragen wollen, damit Sie sich um nichts selbst zu kümmern brauchen, dann kann ich Ihnen einen Anwalt in Hannover empfehlen, der mit mir zusammenarbeiten könnte.

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

  2. Guten Tag Herr Dreyer,
    ich muß – leider – zugeben, dass Ihre Kritik an den deutschen Rechtsberatern vermutlich größtenteils zutrifft; auch mich – RA in Potsdam – traf ein TE-Verfahren unvorbereitet, allerdings erst, nachdem der Mandant – Mitglied der Erbengemeinschaft – ersteigert hatte; natürlich ohne Beachtung der Beträge, die sich aus bestehenbleibenden Rechten ergeben. Dies motivierte mich, mich mit der diesbezüglichen Rechtslage intensiver zu beschäftigen, wobei (nicht nur) Ihre Webseite durchaus sehr hilfreich war – danke hierfür.
    Mit freundlichen Grüßen
    RA Ralf Moritz / Potsdam

    1. Hallo, guten Tag Herr Moritz,

      man kann keinem Anwalt einen Vorwurf machen, der sich mit den Feinheiten der Teilungsversteigerung nicht im Detail auskennt. Die Juristerei ist ja ein so weites Feld, das kann kein Mensch von einem Ende bis zum anderen überblicken. Und die Teilungsversteigerung ist für einen normalen Anwalt ein sehr entlegenes Gebiet, mit dem man kaum jemals in Berührung kommt.

      Ich freue mich, wenn meine Webseite für Sie hilfreich war.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Klaus Dreyer

  3. Sehr geehrter Herr Dreyer,

    könnten Sie mir bitte einen Anwalt empfehlen im Raum Mönchengladbach und Umgebung, der sich mit Teilungsversteigerungen gut auskennt?

    Freundliche Grüße
    M. Goncalves

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